Mindestdisagio

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Mindestdisagio

Mindestdisagio bezeichnet eine Mindestgebühr, die viele Payment-Anbieter im Internet für ihre Dienste erheben. Das Disagio ist also im weitesten Sinne eine Art Grundgebühr, die Online-Händlern für die Nutzung der verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten von ihrem Payment-Anbieter berechnet wird.

Zweistellige Gebühren sind weit verbreitet

Die Höhe des Mindestdisagios variiert von Anbieter zu Anbieter. Weit verbreitet sind Beiträge im zweistelligen Bereich. Wenn ein Payment Service Provider ein Mindestdisagio von 39 Euro festsetzt, dann ist mindestens dieser Betrag zu zahlen, egal ob entsprechende Umsätze generiert wurden oder nicht. Übersteigen die Umsätze das Mindestdisagio, dann zahlt der Shopbetreiber trotzdem nur die festgelegten 39 Euro. Liegt das Mindestdisagio bei 39 Euro und der Disagiosatz beispielsweise bei zehn Prozent monatlich, so zahlt der Shopbetreiber bei einem Umsatz weniger als 390 Euro stets drauf, um das Mindestdisagio erreichen. Liegt der Umsatz über 390 Euro, schöpft er die Grundgebühr zwar voll aus, aber die zu zahlende Mindestgebühr liegt trotzdem nur bei 39 Euro.

Mindestdisagio wird regelmäßig monatlich fällig

Betreiber von Online-Shops oder kostenpflichtigen Internetangeboten müssen Gebühren wie das Mindestdisagio berücksichtigen, wenn sie verschiedene Zahlungsarten in ihrem Online-Angebot integrieren wollen. Das Mindestdisagio wird regelmäßig monatlich fällig und mindert den geclearten Umsatz des Online-Händlers. Neben dem Mindestdisagio kommen eine einmalige Einrichtungsgebühr sowie das regelmäßig zu zahlende Disagio für die erzielten Umsätze hinzu, wenn der Online-Händler über einen Payment-Anbieter verschiedene Zahlungsformen in seinen Shop implementiert.

Regelmäßigkeit der erzielenden Einnahmen bei der Wahl des Payment-Anbieter beherzigen

Die Kosten sollten Shopbetreiber bei ihren Preisen berücksichtigen und die Entscheidung für einen Payment-Anbieter nicht allzu leichtfertig fällen. Deshalb sollten sich Händler mit schwankenden Umsätzen gegebenenfalls für einen Payment Service Provider entscheiden, der auf das Mindestdisagio verzichtet. Wer jeden Monat mit einer konstanten Zahl von Einkäufen und Transaktionen rechnet, kann das Mindestdisagio problemlos aufbringen. Viele Payment-Anbieter rechtfertigen das Mindestdisagio damit, dass sie ihre Fixkosten, die ihnen durch die Abwicklung von Zahlungsvorgängen anfallen, durch die Mindestgebühr decken müssen. Würde ein Payment-Anbieter nur wenige Zahlungstransaktionen mit geringen Beträgen durchführen, wäre der Aufwand im Vergleich zum Ertrag zu hoch.